Ist das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland verpflichtend?

Nein. Die Antragstellung auf das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland ist freiwillig. Alle Träger des Gütesiegels sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die Anforderungen des Gütesiegels einzuhalten. Personalvermittlungsagenturen müssen im Zusammenwirken mit ihren auftraggebenden Arbeitgebern in nachprüfbarer Weise gewährleisten, dass die Arbeitgeber ihre Verpflichtungen einhalten, die durch das Gütesiegel bestimmt werden.

21.07.2021|

Muss ich Mitglied der Gütegemeinschaft sein, um das Gütesiegel zu erhalten?

Nein. Die Mitgliedschaft im Verein als Gütegemeinschaft wird aber empfohlen, da sie u.a. zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und damit zur Beteiligung an der Selbstorganisation der Erteilungsstelle für das Gütesiegel berechtigt. Wird eine Personalvermittlungsagentur oder selbstorganisiert anwerbende Gesundheitseinrichtung Mitglied des Vereins, muss sie verpflichtend innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Mitgliedschaft das Gütesiegel beantragen.

21.07.2021|

Was bedeutet „aus Drittstaaten“?

Drittstaaten - im Sinne des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland - sind Länder, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.

21.07.2021|

Was sind die Anforderungen des Gütesiegels, und wo finde ich diese?

Die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das Gütesiegel zu erhalten, finden Sie im Dokument Anforderungskatalog (Stand 01.10.2021) und im Dokument Durchführungsbestimmungen (Stand 01.10.2021). Diese Fassungen befinden sich zur Zeit im gesetzlich vorgeschriebenen Abstimmungsverfahren, weshalb eventuelle Änderungen eintreten können.

21.07.2021|

Welche gesetzliche Regelung liegt dem Gütesiegel zugrunde?

Die gesetzliche Grundlage für das Gütesiegel ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 – BGBl I, S. 2753 ff.) Das Gesetz regelt die Herausgabe des Gütesiegels und legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. Inhaber des Gütesiegels ist

21.07.2021|

Wer vergibt das Gütesiegel?

Vergeben wird das Gütesiegel von einem unabhängigen Verein. Der Verein Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. im Sinne einer Gütegemeinschaft ist als gemeinnütziger Verein und zugleich als Selbstorganisation der Gesundheitswirtschaft gegründet worden. Die Erteilung und Überwachung des Gütesiegels erfolgt durch die Gütegemeinschaft. Alle Träger des Gütesiegels sind aufgerufen, als Vereinsmitglieder

21.07.2021|

Was bedeutet hohe ethische Standards der Anwerbung?

Konkret geht es insbesondere um Vereinbarungen und Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Pflegefachpersonengewinnung. Indem Kriterien für faire und angemessene Anwerbe- und Vertragspraktiken entwickelt und die Einhaltung dieser Kriterien geprüft und sichtbar gemacht wird, trägt Deutschland dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachpersonen Rechnung. Eine hohen ethischen Standards gerecht werdende Anwerbung

21.07.2021|

Was ist das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“?

Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und damit der Bundesrepublik Deutschland. Das Gütesiegel macht solche Anwerbungen von Pflegefachpersonen in Drittstaaten kenntlich, die hohen ethischen Standards gerecht werden.

21.07.2021|

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