Wir freuen uns mitteilen zu können, dass das DKF die zweite Weiterentwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen zum staatlichen Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat.  

Das Bundesministerium für Gesundheit hat seine Zustimmung zur zweiten überarbeiteten und damit dritten Fassung des Anforderungskatalogs zum staatlichen Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ am 5. März 2024 bekannt gegeben. Dieser Anforderungskatalog bildet die Grundlage zu den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-Gütezeichens.  

Der frisch überarbeitete Anforderungskatalog für das staatliche Gütesiegel ‚Faire Anwerbung Pflege Deutschland‘ legt besonderen Wert auf klare Absprachen über Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten sowie auf unternehmerische Sorgfaltspflicht mit Blick auf weitere Akteure im Vermittlungsprozess. 

Diese Weiterentwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen ist ein weiterer Schritt, um die Anwerbung international ausgebildeter Pflegefachkräfte nachhaltiger und fairer zu gestalten.  

Die 3. aktualisierte Version des Anforderungskatalogs zur Gütesicherung des RAL-Gütezeichens ist auf der Website der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. veröffentlicht. 

Wir beim DKF bedanken uns herzlich bei allen, die mit ihren verschiedenen Impulsen, Perspektiven und Beiträgen die Weiterentwicklung unterstützt haben! Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft, Ann-Christin Wedeking wenden unter: info@faire-anwerbung-pflege-deutschland.de