Unterstützung beim Umzug über Ländergrenzen

Mit der Anwerbung einer Pflegefachperson aus dem Ausland ist auch immer ein internationaler Umzug verbunden, der gut organisiert sein muss. Dies liegt grundsätzlich in der privaten Verantwortung der*des Angeworbene:n. Zur Steigerung der eigenen Attraktivität übernehmen zukünftige Arbeitgeber:innen oftmals gerne einen Teil des so genannten „Relocation Services“. Sie greifen damit einen Impuls globaler Konzerne auf, die ihren ins Ausland gesandten Mitarbeiter:innen die Umzugslogistik über Dienstleistende („Relocation Services“) finanzieren. Auch Personalvermittlungsagenturen bieten solche Elemente in ihrem Portfolio an.

Relocation umfasst für gewöhnlich die Begleitung oder Übernahme von Formalitäten, Behördengängen und Wohnraumsuche. Jedoch handelt es sich um einen freien Dienstleistungsbereich. Das bedeutet: Welche Angelegenheiten von den beauftragten Dienstleistenden übernommen und wie diese finanziert werden, hängt letztlich von den Abmachungen des anwerbenden Unternehmens und der angeworbenen Person ab.

Welche Leistungen umfasst ein Relocation Service?

Es ist wichtig genau zu benennen, was mit dem schnellen Versprechen „Wir organisieren das Alles für Sie!“ konkret gemeint ist. Auf diese Weise ist für Transparenz gegenüber den Arbeitnehmenden gesorgt und die Beziehung zwischen Dienstleister:innen und Arbeitgeber:innen geschützt. Zum einen ist sich die angeworbene Person dann darüber im Klaren, was für sie übernommen, was ihr bereitgestellt und wobei Sie unterstützt wird und worum sie sich wiederum selbst kümmern muss. Zum anderen schützen rechtzeitige Absprachen das Verhältnis zwischen den involvierten Dienstleistenden, weil sichtbar wird, welche Bereiche übernommen werden und wie diese eingepreist sind.

Besonders wichtig sind hier zwei Aspekte:

  • Ein internationaler Umzug ist ein großer Moment. Daher sollten auch die Wünsche der Arbeitnehmer:innen bezüglich der Umzugsorganisation berücksichtigt werden. Klären Sie also gemeinsam: Welche Teile des Umzugs sollen von Dienstleistenden übernommen werden und welche nicht?
  • Kommt es zu Schwierigkeiten im Umzugsmanagement – z. B. weil die Dienstleistenden anders agieren als erwartet – liegt der Schaden fast immer bei den Arbeitnehmer:innen. Arbeitgeber:innen, die ihre internationale Anwerbung mittels Relocation Service attraktiver machen wollen, sollten hier ein Auge auf Organisation und Prozessabwicklung haben.

Unterstützung bei Formalitäten

Ein gern genutzter Bereich des Relocation Services ist die Unterstützung bei Anträgen, Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos und ähnlichen Angelegenheiten.

Eine Besonderheit bei der Relocation international angeworbener Pflegefachpersonen ist, dass der Weg zur vollen Berufsanerkennung und -zulassung gewährleistet sein muss. Damit sind Arbeitgeber:innen bzw. beauftragte Dienstleister:innen dazu verpflichtet zentrale behördliche Formalitäten im Zuge der Einwanderung zu begleiten. So z. B:

  • die Anmeldung einer Wohnsitzadresse in Deutschland
  • die Teilnahme an einem Anerkennungsverfahren
  • die Meldung bei der Ausländerbehörde; die Einholung der Arbeitserlaubnis

Für all diese Dienstleistungen muss eine Vollmacht der angeworbenen Person bzw. ihrer Angehörigen vorliegen. Andernfalls kann niemand stellvertretend für sie aktiv werden.

Den ersten Wohnraum organisieren

Ein weiterer beliebter Bereich des Relocation Services betrifft die Suche des Wohnraums. In vielen Fällen ist es aus Drittstaaten angeworbenen Personen vor der Einreise nicht möglich, angemessenen Wohnraum eigenständig zu mieten oder gar zu kaufen. Daher ist die Frage, wo die neu angeworbenen Mitarbeiter*innen nach ihrer Ankunft für einen längeren Zeitraum unterkommen können, wichtig. Oftmals organisieren Arbeitgeber:innen bzw. die beauftragten Dienstleister:innen eine Übergangslösung. Hier können die frisch eingereisten Personen zunächst wohnen und sich bei nächster Gelegenheit (erfahrungsgemäß innerhalb von sechs bis acht Monaten) einen ihnen zusagenden Wohnraum suchen sowie einrichten. Arbeitgebende können auch bei der weiteren Wohnraumsuche behilflich sein, indem sie beispielsweise zu Wohnungsgenossenschaften oder ähnlichen Akteur:innen vernetzen.

Gegenwärtig werden zwei Möglichkeiten erprobt:

  1. Die Arbeitgebenden stellen Wohnraum zur Verfügung
  • Manche Arbeitgeber:innen verfügen über Räumlichkeiten, die sie ihren international angeworbenen Mitarbeitenden übergangsweise zur Verfügung stellen
  • Auch die Bereitstellung und Kostenübernahme von Hotelzimmern sind im Rahmen des Einreise- und Umzugsmanagements gängige Praxis
  • Selbstverständlich gilt hier als Mindestmaßstab die sogenannte Arbeitsstättenregel “ASR A4.4”, welche die technischen Anforderungen an eine Arbeitsstätte regelt

Tipp: Die aus dem Ausland kommenden Mitarbeiter:innen sollten ausreichend informiert sein und die Wahl haben, ob sie einen Wohnraum im Eigentum der:des Arbeitgeber:in beziehen möchten – oder eine unabhängigere Situation bevorzugen; es sollten ausreichend Informationen über Wohnungsgröße und Wohnausstattung sowie Kosten zur Verfügung gestellt werden, damit eine wohlüberlegte Entscheidung getroffen werden kann. Wenn eine Wohnung bereits zur Verfügung steht, sind Hinweise zur Ausstattung der Wohnung wertvoll. Ein kleines Video als Gebrauchsanweisungen für vorhandene Geräte oder eine Tour durch die neue Wohnung sind empfehlenswert.

  1. Über ein Relocation Service wird Wohnraum auf dem freien Markt gefunden
  • Hat ein Unternehmen keinen Wohnraum, den es zur Verfügung stellen kann, bietet der freie Wohnungsmarkt zahlreiche Lösungen; diese „Leistung“ übernehmen viele Personalvermittlungsagenturen, oftmals gegen einen Pauschalpreis

Selbstverständlich gibt es auch noch eine dritte Möglichkeit: Aus dem Ausland einreisende Pflegefachpersonen organisieren sich selbst Wohnraum für die erste Zeit, indem sie bei der Familie oder bei Bekannten einziehen – oder sich über Internetportale eigene Lösungen suchen. Doch dazu gibt es bisher kaum bekannte Erfahrungsberichte.

Häufig haben die ankommenden Fachkräfte ein Interesse daran, dass ihre jeweiligen Partner:in im Rahmen des Familiennachzuges nachkommen können. Dies sollte bei der Wohnungsgröße Berücksichtigung finden.

Mobilität gewährleisten

Eine weitere wichtige Frage bei einem internationalen Umzug ist, wie die Ankommenden am neuen Lebensort mobil sein können. Hier kommt es darauf an, wie der neue Wohnort infrastrukturell aufgestellt ist: Ist ein Auto unumgänglich, z. B., um zur Arbeit bzw. zu obligatorischen Lehrgängen zu kommen oder um einzukaufen? Oder würde auch ein Jobticket für den ÖPNV oder ein Fahrrad weiterhelfen? Hierbei gilt es auch die Wünsche der Ankommenden zu berücksichtigen.

Fest steht: Neu eintreffende Mitarbeitende benötigen insbesondere in den ersten Wochen nach der Einreise Unterstützung bei der Erschließung ihrer Mobilitätsmöglichkeiten und Arbeitgebende können hier wertvolle Unterstützung leisten.

Internetzugang sicherstellen

Erfahrungsgemäß sind ausländische Fachkräfte über das Internet im Austausch mit Familie und ebenfalls auswandernden Arbeitskolleg:innen und um nach ihrer Ankunft zu recherchieren und den Alltag zu organisieren. Daher sollte die Unterkunft über einen Internetzugang verfügen, der bereits am ersten Tag genutzt werden kann.

Ein Erfahrungbericht aus der Praxis

Ein kurzer Erfahrungsbericht des „Integrationsmanagement-Teams“ der Abteilung Internationale Fachkräfte der Universitätsklinik Münster zur Bereitstellung von Wohnraum und dem Thema Relocation

asiatischer junger Mann sitzt mit Labtop auf dem SofaDas Universitätsklinikum Münster hat in einem ersten großen Projekt keine Kosten und Mühen gescheut und ein ehemaliges Krankenhausgebäude im ländlichen Raum komplett umgebaut. So entstand ein Wohnhaus, in dem bis zu 50 international angeworbene Pflegefachpersonen in Einzel- und Doppelzimmern untergebracht werden konnten. Aufgrund der schwierigen Anbindung an den Nahverkehr hatten jedoch viele der neu gewonnenen internationalen Kollegen und Kolleginnen große Probleme passend zum Schichtwechsel zum UKM zu kommen, was eine große Herausforderung darstellte und zu Unzufriedenheit führte. In der Konsequenz suchten sich viele der internationalen Mitarbeitenden eigene Wohnräume innerhalb der Stadt Münster.

Mittlerweile stellt das Universitätsklinikum Münster renovierte und möblierte kleine Wohnungen oder auch Zimmer in Zweier- bis Fünfer WGs in der Stadt Münster zur Verfügung. Bei der Anmietung wird stets darauf geachtet, dass diese Wohnungen sowohl innenstadt- als auch arbeitsplatznah sind.

Die international angeworbenen Pflegefachpersonen bekommen für diese Wohnungen einen Zweijahresvertrag als Untermietende angeboten. Darüber hinaus übernimmt das UKM 150 EUR der eigentlichen Miete bis zur beruflichen Anerkennung für die Dauer von ca. 12 Monaten. Sofern gewünscht können die Pflegefachpersonen nach Ablauf der zwei Jahre den Vertrag verlängern. Mit dieser Lösung scheinen viele der international angeworbenen Pflegefachpersonen sehr zufrieden.

Neben der Möblierung der Wohnungen können „Starter-Pakete“ (Geschirr und Besteck, Bettwäsche, Handtücher etc.) weitere gute Ideen sein, um es den neu in Deutschland eintreffenden Kollegen und Kolleginnen so leicht wie möglich machen.

Falls Sie Fragen zu diesem Konzept haben oder Kontakt zur Stabsstelle Pflegeentwicklung / Abteilung Internationale Fachkräfte des UKM aufnehmen möchten, können Sie folgende Mailadresse verwenden: internationale-pflegefachkraefte@ukmuenster.de

Das Wichtigste
für Ihre To-Do-Liste

  • Geregelte Verhältnisse in den Bereichen Wohnen und Mobilität sind für neu eintreffende Arbeitnehmende von besonderer Wichtigkeit. Sorgen Sie daher für frühe Gewissheit

  • Ein professionelles “Relocation Management” und das Einräumen großzügiger Zeiträume für das Erledigen nötiger Formalitäten legen den Grundstein für ein entspanntes Miteinander und bereiten den späteren Arbeitseinsatz optimal vor

  • In diesem gesamten Bereich ist es unumgänglich zu klären, welche:r Akteur:in (Arbeitgebende, Arbeitnehmende, Dienstleistende) welche konkreten Aufgaben und wer welche Kosten übernimmt. Es ist ratsam, dies bereits vor der Einreise vertraglich festzuhalten

  • Es ist nötig, den neu angeworbenen Mitarbeiter:innen, die den internationalen Umzug zu bewältigen haben, kontinuierlich zu informieren und Wünsche zu berücksichtigen

  • Regeln Sie im Falle einer Wohnraumüberlassung alles vertraglich und so früh wie möglich. Achten Sie hierbei verstärkt auf verständliche Sprache und auf niedrigschwellige Ausführungen, so gilt es im Vertrag z. B. folgende Fragen unmissverständlich zu beantworten:

    • Wie lange können Sie den Wohnraum zur Verfügung stellen?
    • Mit wem muss der angebotene Wohnraum möglicherweise geteilt werden?
    • Wie hoch sind die vom Arbeitnehmenden zu tragenden Kosten und werden diese direkt vom Gehalt abgezogen?
    • Unabhängig von der angebotenen Wohnform ist es überaus wichtig, dass Sie der Wohnraumüberlassung einen rechtlichen Rahmen geben. Sorgen Sie für Verbindlichkeiten
    • Stellen Sie nicht zuletzt sicher, dass all diese administrativen Punkte bereits vor der Einreise der Pflegefachperson aus dem Ausland geregelt sind. Die entsprechenden Informationen zu bestehenden Wohn-Optionen sind also vor der Einreise an diese zu übermitteln
  • Sollten Sie den neu eintreffenden Kolleg:innen z. B. Fahrzeuge (Auto / Dienstwagen / Fahrrad) zur Verfügung stellen oder ÖPNV-Tickets (Job-Tickets) finanzieren, müssen die Nutzungsbedingungen schriftlich und unmissverständlich für alle vereinbart werden

  • Wenn Sie eine Personalvermittlungsagentur eingebunden haben, klären Sie genau, welche Leistungen im Dokumentenmanagement zur Anwerbungsleistung gehören und welche Teile eines „Relocation Management“ einzeln bepreist sind

  • Einen Internetzugang sollte sichergestellt sein

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