Nein, das DKF ist kein Unternehmen. Es ist ein Projekt, das vom Bundesministerium für Gesundheit finanziert und vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) getragen wird.

Nein, das DKF ist kein Personalvermittler oder gewerblicher Anbieter von Integrations- und Beratungsleistungen. Das DKF unterstützt die Entwicklung von Inhalten und Strukturen, mit denen die Anwerbung und Vermittlung von internationalen Pflegefachpersonen sowie deren nachhaltige soziale, betriebliche und fachliche Integration gefördert werden.

Die Arbeitsgruppe 4 (Pflegekräfte aus dem Ausland) der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung hat Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland beschlossen. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, sich an der Entwicklung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewinnung von Personen mit einer pflege- oder gesundheitsfachlichen Ausbildung aus dem Ausland zu beteiligen.

Das DKF ist keine Vermittlungsagentur für ausländische Pflegefachpersonen und wird auch keinen Anbieter empfehlen. Auch bietet das DKF keine Sprach- und Integrationskurse oder Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen an. Ebenso bietet das DKF keine umfängliche Beratung zur internationalen Rekrutierung von Pflegefachpersonen an.
Konkrete Unterstützung bietet das DKF mit dem „Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration“ und mit dem vom DKF entwickelten Gütesiegel, das ‚gute Vermittlungspraxis‘ kennzeichnet, das bei der Orientierung helfen kann.
In konkreten können wir zu einzelnen Punkten informieren und werden auf andere Dienstleistungsstrukturen verweisen.

Am besten eine E-Mail schreiben. Wir sind immer an Erfahrungswerten und Empfehlungen interessiert.

INGA Pflege ist eine neue berufsintegrierte Ausgleichsmaßnahme für international ausgebildete Pflegefachpersonen. Bei diesem nachhaltigen Konzept handelt es sich um einen Anpassungslehrgang, durch den international ausgebildete Pflegefachpersonen die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Deutschland erhalten. Ebenso bereitet er sie auf die Berufstätigkeit in Deutschland vor. Als Anpassungslehrgang verbindet INGA Pflege eine effiziente Berufsanerkennung, eine wirksame Einarbeitung in die aufnehmende Einrichtung sowie eine Stärkung der kommunikativen Handlungskompetenz im Beruf.

Die Bestandteile der Maßnahme sind eine angeleitete Praxis in der Einrichtung, theoretischer und praktischer Unterricht sowie integrierte Sprachförderung. Dabei werden die Unterrichtseinheiten im Tandem je durch eine Fachlehrkraft und eine Sprachlehrkraft durchgeführt (Teamteaching). Sprachlich-kommunikative und pflegefachliche Kompetenzen werden berufsorientiert vermittelt, intensiviert und reflektiert. Im Zentrum steht die Handlungssicherheit im beruflichen Alltag.

Die Pflegefachpersonen in Anerkennung absolvieren im Rahmen des Anpassungslehrgangs zunächst ein zweiwöchiges Einführungsmodul sowie ein dreimonatiges Basismodul. Ein zusätzliches Aufbau- und Ergänzungsmodul kann je nach Nachqualifizierungsbedarf angeschlossen werden.

Vorteile auf einen Blick:

  • Wertschätzung international ausgebildeter Pflegefachpersonen
  • Anpassungslehrgang als Form der Anerkennung bestehender Expertise international ausgebildeter Pflegefachpersonen (Alternative zur Kenntnisprüfung)
  • Weniger Überforderung und Stress
  • Berücksichtigung der absolvierten Ausbildung im gesamten Konzept (Basis Mustergutachten der GfG)
  • Start bereits mit B1 GER durch intensive Sprachbegleitung
  • Verzahnung von Integrationsmanagementkonzept und DKF Werkzeugkoffer W&I
  • Anwerbung mit Agenturen, die über das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ verfügen
  • Vorbereitung auf die Pflegetätigkeit in Deutschland
  • Pflegefachspezifische Sprachförderung durch Unterricht im Tandem aus Fach- und Sprachlehrkräften
  • Kompetenzerwerb durch gezielten Ausgleich der Ausbildungsunterschiede
  • Abdeckung aller Kompetenzbereiche
  • Hoher Anteil an Praxisanleitung in der eigenen Einrichtung

Einrichtungen, die sich für die Umsetzung von INGA Pflege eignen, sind Krankenhäuser, Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste. Folgende Voraussetzungen sollten die Piloteinrichtungen erfüllen:

  • Gruppenanwerbung, um einen gemeinsamen Lehrgangsstart zu ermöglichen
  • Anwerbung via Agenturen, die über das Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ verfügen
  • Betriebliches Integrationsmanagement besteht oder ist im Aufbau
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit DKF und GIM in der Pilotphase
  • Bereitschaft, involvierten Beschäftigten die Teilnahme an Begleitworkshops zu ermöglichen
  • Verantwortliche Praxisanleitung
  • Verfügbarkeit qualifizierter Praxisanleitender für die Umsetzung der Maßnahme in der Einrichtung
  • Klare Verantwortungsstrukturen hinsichtlich der Maßnahmenumsetzung in der Einrichtung
  • Möglichkeit der Kooperation mit einer staatlich anerkannten Pflegeschule zur Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts
  • Möglichkeit der Zusammenarbeit mit einer Sprachlehrkraft für die Zeit der Maßnahmenumsetzung

Sollten Sie die aufgelisteten Voraussetzungen noch nicht erfüllen, unterstützen wir Sie gerne dabei.

Die Verantwortung für die Planung von INGA Pflege liegt bei der:dem Arbeitgebenden. Das DKF steht Arbeitgebenden bei der Umsetzungsplanung beratend zur Seite. So unterstützt es beispielsweise bei dem Aufbau einer Kooperation mit einer Pflegeschule sowie mit Sprachlehrkräften oder einer Sprachschule.

Das DKF bietet interessierten Arbeitgebenden in den ausgewählten Pilotländern eine Erstberatung zur Ausgleichsmaßnahme INGA Pflege an. Zudem koordiniert es Workshops für Einrichtungen, um die Maßnahme zu planen und vorzubereiten.

Das DKF bietet außerdem Unterstützung zum betrieblichen Integrationsmanagementkonzept an, koordiniert und vernetzt alle relevanten Akteur:innen zum Zwecke einer reibungslosen Umsetzung und stimmt die Umsetzung mit der Einrichtung und der Pflegeschule ab. Nicht zuletzt, unterstützt es Einrichtungen bei der Einarbeitung in das Konzept, steht bei Fragen während der Umsetzung beratend zu Seite und klärt dabei insbesondere pädagogisch-didaktische Fragen in Kooperation mit dem GIM.

 

Das DKF unterstützt Sie gerne dabei, Sprachlehrkräfte zu akquirieren. Allerdings liegt die Verantwortung für die Akquise stets bei den Arbeitgebenden.

Die Nutzung des Konzepts sowie die Begleitung durch das DKF und das GIM sind im Rahmen der Pilotierung für die Einrichtungen kostenfrei, jedoch liegt die individuelle Kostenkalkulation für die Umsetzung bei der Einrichtung.Gerne berät Sie das DKF zu den personellen und strukturellen Voraussetzungen für INGA Pflege, sodass Sie die Kosten individuell für Ihre Einrichtung berechnen können.

Die Berechnung der Kosten setzt sich zusammen aus und ist abhängig von:

  • Personalkosten für Fachlehrkräfte, Sprachlehrkräfte und Praxisanleitende
  • Raumkosten der Unterrichtsräume
  • Lehr- und Lernmaterialien
  • Arbeitsmaterialien
  • Prüfungsgebühren für Sprachprüfungen

Die Fördermöglichkeiten von INGA Pflege sind abhängig von unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Dazu berät Sie das DKF gerne.

INGA Pflege wird in drei Piloteinrichtungen in den Bundesländern Brandenburg, Hamburg und Sachsen umgesetzt.

Die Lerninhalte des vorliegenden Konzeptes beziehen sich auf die Mustergutachten, die von der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) vorliegen. Daher ist INGA Pflege als Anpassungslehrgang für alle Ausbildungen geeignet, für die ein GfG Mustergutachten vorliegt.

Teamteaching ermöglicht, dass fachliche Inhalte und sprachliches Wissen kombiniert vermittelt und ein Lernzuwachs in beiden Bereichen erreicht werden kann.

Das durchgängige Teamteaching im Unterricht stellt sicher, dass die Fachinhalte mit den vorhandenen Deutschkenntnissen vollumfänglich verstanden werden. Es steigert gleichzeitig die Sprach- und Kommunikationskompetenz der Fachkräfte in Anerkennung, sodass diese die Anforderungen im Unterricht und in der Praxis bewältigen können.

Durch die Kooperation von Fach- und Sprachlehrkräften in der Planung und Durchführung des Fachunterrichts, werden die Verantwortlichkeiten sinnvoll auf alle am Qualifizierungsprozess Beteiligten verteilt. Instrumente der Unterrichtsorganisation können somit flexibel und zielführend eingesetzt werden.

Für die Lernenden bietet das Teamteaching viele Vorteile: Der Unterricht ist abwechslungsreich, die Lernenden bekommen schnelles Feedback und Einzelne können individuell stark gefördert werden. Auch für die Lehrkräfte sind Chancen mit dem Teamteaching verbunden: Bei der Umsetzung des Teamteachings können sie ihr Fach- und Methodenwissen erweitern. Auch vermittelt die gemeinsame Planung des Unterrichts Sicherheit und kann bei der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung entlasten.

Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, müssen international ausgebildete Pflegefachpersonen eine sogenannte Berufsausübungserlaubnis beantragen. Der erste Schritt auf dem Weg zur Berufsanerkennung ist die Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle in jenem Bundesland, in dem die international ausgebildete Pflegefachperson arbeiten möchte, prüft anhand von Dokumenten, ob der internationale Berufsabschluss gleichwertig mit der deutschen Pflegeausbildung ist.

Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stelle ergibt, dass sich die Ausbildungsinhalte wesentlich unterscheiden, stellt die zuständige Stelle einen sogenannten Feststellungsbescheid aus. Dieser zählt die wesentlichen Unterschiede zwischen den Ausbildungen auf.

Bei wesentlichen Unterschieden zwischen der internationalen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf, können Pflegefachpersonen durch Ausgleichsmaßnahmen die Gleichwertigkeit nachträglich erlangen.

Für international ausgebildete Pflegefachpersonen gibt es zwei mögliche Ausgleichsmaßnahmen: Eine Option ist die Kenntnisprüfung. Die zweite Option umfasst Anpassungslehrgänge, die mit einem Abschlussgespräch enden. Diese sind mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Für das Konzept INGA Pflege holt das DKF die erforderliche Zustimmung vorab ein.

Weitere Informationen zu Ausgleichsmaßnahmen finden Sie in unserem Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration.

 

International ausgebildete Pflegefachpersonen aus Drittstaaten haben die Wahl zwischen einer Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgängen. Da es nicht in jeder Region beide Formate gibt, kann dieses Wahlrecht oft nicht umgesetzt werden. Die international ausgebildeten Pflegefachpersonen müssen dann jene Ausgleichsmaßnahme absolvieren, die vor Ort angeboten wird. Einen Überblick über sämtliche im Bundesgebiet bestehenden Angebote gibt es derzeit nicht.

Anpassungslehrgänge bestehen aus Unterricht und/ oder Praxiseinsätzen. Sie enden mit einem Abschlussgespräch. INGA Pflege ist ein Anpassungslehrgang.

Mit dem Anpassungslehrgang INGA Pflege werden die in den GfG Mustergutachten festgestellten wesentlichen Unterschiede gezielt ausgeglichen. Die Inhalte bauen also auf den bereits erworbenen Kompetenzen der international ausgebildeten Pflegefachpersonen auf.

Während der Maßnahme lernen die Pflegefachpersonen in Anerkennung die berufliche Praxis in deutschen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen kennen. Der praktische Einsatz erfolgt mit Praxisanleitung in der Einrichtung. So wird frühzeitig die Wertschätzung der Expertise der international ausgebildeten Pflegefachpersonen sowie eine entsprechende Berufsintegration ermöglicht.

Die Pflegefachpersonen in Anerkennung lernen während des Anpassungslehrgangs ihren Arbeitsplatz und die neuen Kolleg:innen kennen. Dies fördert nebst nachhaltiger Anwerbung auch eine gute berufliche Perspektive vor Ort.

Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und damit der Bundesrepublik Deutschland. Das Gütesiegel macht solche Anwerbungen von Pflegefachpersonen in Drittstaaten kenntlich, die hohen ethischen Standards gerecht werden.

Konkret geht es insbesondere um Vereinbarungen und Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Pflegefachpersonengewinnung. Indem Kriterien für faire und angemessene Anwerbe- und Vertragspraktiken entwickelt und die Einhaltung dieser Kriterien geprüft und sichtbar gemacht wird, trägt Deutschland dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachpersonen Rechnung. Eine hohen ethischen Standards gerecht werdende Anwerbung beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur betrieblichen und sozialen Integration, Sprachförderung und Begleitung bei der Einarbeitung (zitiert nach der amtlichen Begründung – Drucksache 19/30550, S. 101)

Die gesetzliche Grundlage für das Gütesiegel ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 – BGBl I, S. 2753 ff.) Das Gesetz regelt die Herausgabe des Gütesiegels und legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Herausgeberin ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). Die Herausgabe bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das Gütesiegel zu erhalten, finden Sie im Dokument Anforderungskatalog (Stand 01.10.2021) und im Dokument Durchführungsbestimmungen (Stand 01.10.2021). Diese Fassungen befinden sich zur Zeit im gesetzlich vorgeschriebenen Abstimmungsverfahren, weshalb eventuelle Änderungen eintreten können.

Drittstaaten – im Sinne des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland – sind Länder, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von entsprechend geschulten, unabhängigen Prüferinnen und Prüfern geprüft.

Nein. Die Antragstellung auf das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland ist freiwillig.
Alle Träger des Gütesiegels sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die Anforderungen des Gütesiegels einzuhalten. Personalvermittlungsagenturen müssen im Zusammenwirken mit ihren auftraggebenden Arbeitgebern in nachprüfbarer Weise gewährleisten, dass die Arbeitgeber ihre Verpflichtungen einhalten, die durch das Gütesiegel bestimmt werden.

Das Gütesiegel zeichnet eine faire, ethische und transparente Anwerbungspraxis der Personalvermittlung bzw. des selbst organisiert anwerbenden Arbeitgebers aus. Da das Gütesiegel Vertrauen in den Anwerbe- und den Integrationsprozess schafft, haben Anbieter mit Gütesiegel einen Vorteil.

Unternehmen mit dem Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland müssen ethische Standards einhalten und einen Kriterienkatalog erfüllen, der menschen- und arbeitsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt. Zu diesen Standards zählen unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und der Werkzeugkoffer „Willkommenskultur & Integration“ des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF).

Insofern bietet die Zusammenarbeit von Unternehmen mit dem Gütesiegel eine Gewähr für faire und ethische Vermittlung mit einer hohen Transparenz im Vergleich zu Anwerbepraktiken, die zum Teil weder transparent sind noch internationalen Standards entsprechen.

Der Antrag auf Erteilung des Gütesiegels Faire Anwerbung Pflege Deutschland muss an das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) schriftlich gestellt werden. Ihre Interessensbekundung zur Beantragung eines Gütesiegels senden Sie bitte an: ann-christin.wedeking@kda.de

Ja, das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland wird auch unabhängig von einer Zusammenarbeit mit der DeFa erteilt. Für die Teilnahme an dem Förderprogramm ist eine Zusammenarbeit mit der DeFa Voraussetzung.

Nein, das Gütesiegel können nur Anwerbende von bereits im Ausland ausgebildeten und qualifizierten Pflegefachpersonen erhalten. Dies entspricht dem Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland sowie den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.

Das Gütesiegel wird kostenpflichtig. Die Prüf- und Nutzungskosten werden im Rahmen des Abstimmungsverfahrens festgelegt.

Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU bzw. des EWR haben, sind nur dann „gütesiegelberechtigt“, wenn sie über eine Zweigniederlassung in der EU bzw. im EWR verfügen. Bei einer Zweigniederlassung muss es sich um eine selbstständige Niederlassung handeln, die zwar Teil des Unternehmens (der Hauptniederlassung) ist, aber eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

Um das Gütesiegel können sich bewerben:

  1. Personalvermittlungsagenturen, die aus Drittstaaten Pflegefachpersonen anwerben, sowie
  2. Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, die selbstorganisiert Pflegefachpersonen aus Drittstaaten anwerben (ohne Hilfe einer Personalvermittlungsagentur).

Informationen und den Antrag zum RAL Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ finden sie hier

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