Nein. Die Mitgliedschaft im Verein als Gütegemeinschaft wird aber empfohlen, da sie u.a. zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und damit zur Beteiligung an der Selbstorganisation der Erteilungsstelle für das Gütesiegel berechtigt. Wird eine Personalvermittlungsagentur oder selbstorganisiert anwerbende Gesundheitseinrichtung Mitglied des Vereins, muss sie verpflichtend innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Mitgliedschaft das Gütesiegel beantragen. Die Mitgliedschaft im Verein ist für Personalvermittlungsagenturen und selbstorganisiert anwerbende Gesundheitseinrichtungen aber keine verpflichtende Bedingung, um das Gütesiegel zu erhalten.