Wer kann sich um das Gütesiegel bewerben?

Um das Gütesiegel können sich bewerben: Personalvermittlungsagenturen, die aus Drittstaaten Pflegefachpersonen anwerben, sowie Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, die selbstorganisiert Pflegefachpersonen aus Drittstaaten anwerben (ohne Hilfe einer Personalvermittlungsagentur).

21.07.2021|

Kann eine Personalserviceagentur mit Sitz im Ausland das Gütesiegel erwerben?

Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU bzw. des EWR haben, sind nur dann „gütesiegelberechtigt“, wenn sie über eine Zweigniederlassung in der EU bzw. im EWR verfügen. Bei einer Zweigniederlassung muss es sich um eine selbstständige Niederlassung handeln, die zwar Teil des Unternehmens (der Hauptniederlassung) ist, aber eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

21.07.2021|

Wo und wie beantrage ich das Gütesiegel?

Der Antrag auf Erteilung des Gütesiegels Faire Anwerbung Pflege Deutschland muss an das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) schriftlich gestellt werden. Ihre Interessensbekundung zur Beantragung eines Gütesiegels senden Sie bitte an: ann-christin.wedeking@kda.de

21.07.2021|

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Interessierten dafür, sich für Anwerbende mit dem Gütesiegel zu entscheiden?

Unternehmen mit dem Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland müssen ethische Standards einhalten und einen Kriterienkatalog erfüllen, der menschen- und arbeitsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt. Zu diesen Standards zählen unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von

21.07.2021|

Ist das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland verpflichtend?

Nein. Die Antragstellung auf das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland ist freiwillig. Alle Träger des Gütesiegels sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die Anforderungen des Gütesiegels einzuhalten. Personalvermittlungsagenturen müssen im Zusammenwirken mit ihren auftraggebenden Arbeitgebern in nachprüfbarer Weise gewährleisten, dass die Arbeitgeber ihre Verpflichtungen einhalten, die durch das Gütesiegel bestimmt werden.

21.07.2021|

Newsletter

Ich willige ein, dass meine Daten im Rahmen der Beantwortung der Anfrage verarbeitet werden. Die Widerrufshinweise und Folgen in der Datenschutzerklärung

Nach oben