Warum wurde INGA Pflege als Anpassungslehrgang konzipiert?

Mit dem Anpassungslehrgang INGA Pflege werden die festgestellten Unterschiede zur deutschen Ausbildung gezielt ausgeglichen. Die Inhalte bauen also auf bereits erworbenen Kompetenzen der internationalen Pflegefachpersonen auf. Während der Maßnahme lernen die internationalen Pflegefachpersonen die berufliche Praxis in deutschen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen kennen. Der praktische Einsatz erfolgt unter Anleitung in der anwerbenden Einrichtung. So wird frühzeitig

01.07.2022|

Wer legt die Art der Ausgleichsmaßnahme fest?

Internationale Pflegefachpersonen haben die Wahl zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang. Da es nicht in jeder Region beide Formate gibt, kann dieses Wahlrecht oft nicht umgesetzt werden und die internationalen Pflegefachpersonen müssen die Ausgleichsmaßnahme absolvieren, die vor Ort angeboten wird. Einen Überblick über sämtliche im Bundesgebiet bestehende Angebote gibt es derzeit nicht.

01.07.2022|

Welche Ausgleichsmaßnahmen gibt es?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Eine Option ist die Kenntnisprüfung, die in praktischer und mündlicher Form erfolgt. Die zweite Option für Ausgleichmaßahmen sind Anpassungslehrgänge, die mit einem Abschlussgespräch abschließen. Sie müssen mit der zuständigen Anerkennungsbehörde abgestimmt werden. Für das Konzept INGA-Pflege holt das DKF die erforderliche Zustimmung vorab ein. Weitere Informationen zu Ausgleichsmaßnahmen finden sich in

01.07.2022|

Was ist eine Ausgleichsmaßnahme?

Bei wesentlichen Unterschieden zwischen der internationalen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf, können Pflegefachpersonen durch Ausgleichsmaßnahmen die Gleichwertigkeit nachträglich erlangen.

01.07.2022|

Was ist ein Defizitbescheid?

Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stelle ergibt, dass sich die Ausbildungsinhalte wesentlich unterscheiden, stellt sie einen sogenannten Defizitbescheid aus, der die wesentlichen Unterschiede zwischen den Ausbildungen aufzählt.

01.07.2022|

Was ist eine Gleichwertigkeitsprüfung?

Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, müssen Pflegefachpersonen, die ihren Beruf nicht in Deutschland erlernt haben, eine Berufsausübungserlaubnis beantragen. Der erste Schritt auf dem Weg zur Berufsanerkennung ist die Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem die internationale Pflegefachperson arbeiten möchte, prüft anhand von Dokumenten, ob der internationale Berufsabschluss gleichwertig mit

01.07.2022|

Was ist Teamteaching?

Teamteaching bedeutet, dass Fach- und Sprachlehrkräfte eng zusammenarbeiten und gemeinsam den theoretischen und praktischen Unterricht gestalten. Die Verantwortung für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts liegt bei beiden Lehrkräften.

01.07.2022|

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