Personen, die im Zuge einer internationalen Anwerbung durch ein Pflege- und Gesundheitsunternehmen erstmalig ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagern, müssen sich vor und nach der Einreise um eine Vielzahl privater Angelegenheiten kümmern. Aufnehmende Unternehmen verpflichten sich, bei in den Bereichen Abwicklung von Formalitäten, Wohnen und Mobilität zu folgenden Zielen:

Abwicklung von Formalitäten

Aufnehmende Arbeitgeber verpflichten sich, den neu eingetroffenen Arbeitnehmenden für administrative Tätigkeiten ausreichend Zeitraum zur Verfügung zu stellen und ggf. mit einem professionellen Relocation-Management zu unterstützen. Dieses kann umfassen:

Wohnen

Ein geschützter Wohnraum ist nach einer Einwanderung für viele Personen von besonderer Bedeutung. In vielen Fällen ist es aus Drittstaaten angeworbenen Personen nicht vor der Einreise möglich, angemessenen Wohnraum eigenständig zu mieten . Es bleibt daher zu klären, wo die angeworbenen Mitarbeitenden nach der Ankunft für einen längeren Zeitraum unterkommen können. Dazu müssen Aspekte der Finanzierbarkeit, Ausstattung und Befristung bedacht werden.
In diesem Punkt des Relocation Managements verpflichten sich anwerbende Unternehmen unterstützend tätig zu sein. So können sie Erstunterkünfte in unternehmenseigenen Räumlichkeiten (Überlassung von Wohnstätten) oder eigens dafür angemieteten Apartments anbieten.

Unabdingbar ist es, dass Bedingungen der Wohnsituation an neu angeworbene Personen transparent und vertraglich geregelt sind. Deutlich zu erklären ist, wie hoch die vom Arbeitnehmer zu tragenden Kosten sind, wie lange der Wohnraum ihnen zur Verfügung steht, mit wem sie Wohnraum gegeben falls zu teilen haben.

Unterkünfte, die Mitarbeitern vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, müssen den in der Arbeitsstättenregel ASR A4.4 aufgeführten Anforderungen entsprechen.

Neu angeworbene Mitarbeitende sollen bereits vor Einreise eine genaue Information über ihre Erstunterkunft erhalten haben. 
Sie sind über Alternativen zu informieren.

Mobilität

Ebenso verpflichtet sich das anwerbende Unternehmen den neu eintreffenden Mitarbeitenden in den ersten Wochen /Monaten nach der Einreise bei der Erschließung von Mobilitätsmöglichkeiten zu unterstützen. Dabei ist zu beachten, wie die infrastrukturellen Begebenheiten am Wohn- und Arbeitsort sind.

Falls das aufnehmende Unternehmen den neu eintreffenden Mitarbeitenden z.B. Fahrzeuge (Auto / Dienstwagen, Fahrrad) zur Verfügung stellt oder ÖPNV-Tickets (Job-Tickets) finanziert, müssen die Bedingungen ebenfalls schriftlich vereinbart werden.