Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stelle ergibt, dass sich die Ausbildungsinhalte wesentlich unterscheiden, stellt sie einen sogenannten Defizitbescheid aus, der die wesentlichen Unterschiede zwischen den Ausbildungen aufzählt.
Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stelle ergibt, dass sich die Ausbildungsinhalte wesentlich unterscheiden, stellt sie einen sogenannten Defizitbescheid aus, der die wesentlichen Unterschiede zwischen den Ausbildungen aufzählt.
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