Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, müssen Pflegefachpersonen, die ihren Beruf nicht in Deutschland erlernt haben, eine Berufsausübungserlaubnis beantragen. Der erste Schritt auf dem Weg zur Berufsanerkennung ist die Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem die internationale Pflegefachperson arbeiten möchte, prüft anhand von Dokumenten, ob der internationale Berufsabschluss gleichwertig mit der deutschen Pflegeausbildung ist.