Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, müssen international ausgebildete Pflegefachpersonen eine sogenannte Berufsausübungserlaubnis beantragen. Der erste Schritt auf dem Weg zur Berufsanerkennung ist die Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle in jenem Bundesland, in dem die international ausgebildete Pflegefachperson arbeiten möchte, prüft anhand von Dokumenten, ob der internationale Berufsabschluss gleichwertig mit der deutschen Pflegeausbildung ist.