Die formale Anerkennung zur beruflichen Pflegefachkraft sowie die Berufszulassung in Deutschland sind ein Kernelement einer gelingenden Anwerbung und betrieblich zu unterstützender fachlicher Integration. Es ist im Interesse des aufnehmenden Betriebes als auch der angeworbenen Person, dass eine Berufsanerkennung und -zulassung so schnell wie möglich erfolgt. Die Teilnahme an einem Anerkennungsprozess muss mit vorrangiger Priorität ermöglicht werden.
Die im Ausland berufsqualifizierte Pflegekraft im Anerkennungsprozess ist für alle Belange, die den Anerkennungsprozess betreffen (Anpassungsmaßnahme, Vorbereitung auf eine Kenntnisprüfung), freizustellen bzw. die Präsenzarbeitszeiten auf die erforderlichen Phasen im Prozess abzustimmen.
Die im Ausland qualifizierte Pflegekraft ist über die beiden Optionen Anpassungsmaßnahme und Kenntnisprüfung sowie die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber – schon vor Einreise nach Deutschland – zu informieren.
Die deutsche Sprache ist für Pflegekräfte in Deutschland ein wichtiges Arbeitsmittel. International anwerbende Unternehmen verpflichten sich, mit neu eingetroffenen Pflegekräften ihrem Bedarf sowie dem verfügbaren Angebot entsprechend eine kontinuierliche Sprachförderung zu ermöglichen.
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