Wie alle neuen Mitarbeitenden müssen auch aus dem Ausland angeworbene Arbeitnehmende in die Betriebsabläufe und die Arbeitsplatzeinrichtung eingeführt und eingearbeitet werden. Hier geht es darum, dass Arbeitnehmende alle wichtigen Informationen zu ihrem Arbeitsplatz vermittelt bekommen und konkrete Ansprechpartner kennen. Die meisten Betriebe in der Pflege- und Gesundheitswirtschaft haben hier standardisierte Vorgaben zum Ablauf.

Das aufnehmende Unternehmen verpflichtet sich, die neu eingereisten Arbeitnehmenden in adaptierter Weise einzuarbeiten, um Überforderungen zu vermeiden und dazu ggf. den Einarbeitungsplan zu adaptieren.

Das aufnehmende Unternehmen prüft, ob der Integrationsmanager und / oder Mentor bei Bedarf die Einarbeitung engmaschig begleiten kann.