Nein, das DKF ist kein Unternehmen. Es ist ein Projekt, das vom Bundesministerium für Gesundheit finanziert und vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) getragen wird.

Nein, das DKF ist kein Personalvermittler oder gewerblicher Anbieter von Integrations- und Beratungsleistungen. Das DKF unterstützt die Entwicklung von Inhalten und Strukturen, mit denen die Anwerbung und Vermittlung von internationalen Pflegefachpersonen sowie deren nachhaltige soziale, betriebliche und fachliche Integration gefördert werden.

Die Arbeitsgruppe 4 (Pflegekräfte aus dem Ausland) der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung hat Maßnahmen zur Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland beschlossen. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, sich an der Entwicklung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewinnung von Personen mit einer pflege- oder gesundheitsfachlichen Ausbildung aus dem Ausland zu beteiligen.

Das DKF ist keine Vermittlungsagentur für ausländische Pflegefachpersonen und wird auch keinen Anbieter empfehlen. Auch bietet das DKF keine Sprach- und Integrationskurse oder Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen an. Ebenso bietet das DKF keine umfängliche Beratung zur internationalen Rekrutierung von Pflegefachpersonen an.
Konkrete Unterstützung bietet das DKF mit dem „Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration“ und mit dem vom DKF entwickelten Gütesiegel, das ‚gute Vermittlungspraxis‘ kennzeichnet, das bei der Orientierung helfen kann.
In konkreten können wir zu einzelnen Punkten informieren und werden auf andere Dienstleistungsstrukturen verweisen.

Am besten eine E-Mail schreiben. Wir sind immer an Erfahrungswerten und Empfehlungen interessiert.

INGA Pflege ist ein Konzept für einen betriebsintegrierten Anpassungslehrgang für Pflegefachpersonen mit internationalen Berufsqualifikationen. Dabei erfolgt eine Einarbeitung in die berufliche Praxis am Arbeitsplatz. In der Maßnahme wird Fach- und Sprachlernen mit einem hohen Anteil angeleiteter Praxis verzahnt.  Dadurch führt INGA-Pflege Pflegefachpersonen mit internationalen Berufsqualifikationen zur Berufsanerkennung in Deutschland und zugleich zur fachlichen und kommunikativen Handlungsfähigkeit in der Pflege. Die Abkürzung INGA steht für Integrierte Ausgleichsmaßnahme. INGA Pflege befindet sich in der Pilotierung.

Die Pflegefachpersonen in Anerkennung absolvieren in diesem Anpassungslehrgang ein zweiwöchiges Einführungsmodul sowie ein jeweils dreimonatiges Basis- und Aufbaumodul. Ein zusätzliches Ergänzungsmodul kann je nach Nachqualifizierungsbedarf angeschlossen werden. Die Pflegefachpersonen in Anerkennung sind während des Anpassungslehrgangs im Wechsel im Unterricht und in der Einrichtung. Das Sprachtraining ist bereits in die Maßnahme integriert. INGA Pflege endet mit einem Abschlussgespräch über Inhalte des Lehrgangs.

INGA Pflege ermöglicht durch die Praxiseinsätze am neuen Arbeitsplatz ein frühzeitiges Kennenlernen der dortigen Teams und Arbeitsabläufe. Der Anerkennungsprozess wird in INGA Pflege gezielt durch einen hohen Anteil an Praxisanleitung und das gemeinsame Fach- und Sprachlernen während des Unterrichts beschleunigt. Die intensive Sprachförderung während des gesamten Anpassungslehrgangs stellt sicher, dass die internationalen Pflegefachpersonen auf den kommunikativ anspruchsvollen Berufsalltag in der Pflege optimal vorbereitet werden. Im Zentrum steht die Handlungssicherheit im Berufsalltag. Um die lange Vorbereitungszeit auf die Sprachprüfung im Herkunftsland zu verkürzen, können internationale Pflegefachpersonen bereits mit dem Sprachniveau B1 GER an diesem Lehrgang teilnehmen.

INGA Pflege kann an Krankenhäusern sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden.

Die Verantwortung für die Planung von INGA Pflege hat die anwerbende Einrichtung. Das DKF steht Arbeitgebenden bei der Umsetzungsplanung beratend zur Seite und kann beim Aufbau einer Kooperation mit einer Pflegeschule und Sprachlehrkräften oder einer Sprachschule unterstützen.

Das DKF bietet Unterstützung u.a. durch die Koordination und Begleitung von Planungsgesprächen, durch Stakeholder Management, durch Beratungen zum Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration, durch Kommunikation mit den zuständigen Stellen und durch die Vernetzung mit der Forschungs- und Transferstelle für gesellschaftliche Integration und Migration (GIM) zu methodisch-didaktischen Fragen.

 

Das DKF unterstützt gerne bei der Suche, allerdings liegt die Verantwortung für die Akquise stets bei den Arbeitgebenden.

Die individuelle Kostenkalkulation liegt bei der Einrichtung. Unterschiede zwischen den Rahmenbedingungen verschiedener Einrichtungen führen dazu, dass das DKF keine verlässlichen Angaben zu konkreten Kosten machen kann. Gerne berät Sie das DKF zu den personellen und strukturellen Voraussetzungen für INGA Pflege, sodass Sie die Kosten individuell für Ihre Einrichtung berechnen können.

Die Fördermöglichkeiten von INGA Pflege sind abhängig von unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Dazu berät Sie das DKF gerne.

Derzeit wird INGA Pflege an drei Piloteinrichtungen in den Bundesländern Brandenburg, Hamburg und Sachsen umgesetzt.

Derzeit gibt es INGA Pflege für Pflegefachpersonen von den Philippinen und aus der Ukraine. Eine Erweiterung auf weitere Länder ist derzeit in Arbeit.

Teamteaching bedeutet, dass Fach- und Sprachlehrkräfte eng zusammenarbeiten und gemeinsam den theoretischen und praktischen Unterricht gestalten. Die Verantwortung für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts liegt bei beiden Lehrkräften.

Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, müssen Pflegefachpersonen, die ihren Beruf nicht in Deutschland erlernt haben, eine Berufsausübungserlaubnis beantragen. Der erste Schritt auf dem Weg zur Berufsanerkennung ist die Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem die internationale Pflegefachperson arbeiten möchte, prüft anhand von Dokumenten, ob der internationale Berufsabschluss gleichwertig mit der deutschen Pflegeausbildung ist.

Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stelle ergibt, dass sich die Ausbildungsinhalte wesentlich unterscheiden, stellt sie einen sogenannten Defizitbescheid aus, der die wesentlichen Unterschiede zwischen den Ausbildungen aufzählt.

Bei wesentlichen Unterschieden zwischen der internationalen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf, können Pflegefachpersonen durch Ausgleichsmaßnahmen die Gleichwertigkeit nachträglich erlangen.

Es gibt zwei Möglichkeiten. Eine Option ist die Kenntnisprüfung, die in praktischer und mündlicher Form erfolgt. Die zweite Option für Ausgleichmaßahmen sind Anpassungslehrgänge, die mit einem Abschlussgespräch abschließen. Sie müssen mit der zuständigen Anerkennungsbehörde abgestimmt werden. Für das Konzept INGA-Pflege holt das DKF die erforderliche Zustimmung vorab ein. Weitere Informationen zu Ausgleichsmaßnahmen finden sich in unserem Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration.

 

Internationale Pflegefachpersonen haben die Wahl zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang. Da es nicht in jeder Region beide Formate gibt, kann dieses Wahlrecht oft nicht umgesetzt werden und die internationalen Pflegefachpersonen müssen die Ausgleichsmaßnahme absolvieren, die vor Ort angeboten wird. Einen Überblick über sämtliche im Bundesgebiet bestehende Angebote gibt es derzeit nicht.

Anpassungslehrgänge bestehen aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie Praxiseinsätzen und schließen mit einem Fachgespräch ab. INGA Pflege wurde als Anpassungslehrgang konzipiert.

Mit dem Anpassungslehrgang INGA Pflege werden die festgestellten Unterschiede zur deutschen Ausbildung gezielt ausgeglichen. Die Inhalte bauen also auf bereits erworbenen Kompetenzen der internationalen Pflegefachpersonen auf. Während der Maßnahme lernen die internationalen Pflegefachpersonen die berufliche Praxis in deutschen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen kennen. Der praktische Einsatz erfolgt unter Anleitung in der anwerbenden Einrichtung. So wird frühzeitig die Wertschätzung ihrer Expertise und die Berufsintegration ermöglicht. Die angeworbenen Pflegefachpersonen lernen während der Anpassungsmaßnahme ihren Arbeitsplatz und ihre neuen Teams kennen. Dies dient einem nachhaltigen Anwerbeprozess und einer guten Bleibeperspektive.

Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und damit der Bundesrepublik Deutschland. Das Gütesiegel macht solche Anwerbungen von Pflegefachpersonen in Drittstaaten kenntlich, die hohen ethischen Standards gerecht werden.

Konkret geht es insbesondere um Vereinbarungen und Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Pflegefachpersonengewinnung. Indem Kriterien für faire und angemessene Anwerbe- und Vertragspraktiken entwickelt und die Einhaltung dieser Kriterien geprüft und sichtbar gemacht wird, trägt Deutschland dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachpersonen Rechnung. Eine hohen ethischen Standards gerecht werdende Anwerbung beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur betrieblichen und sozialen Integration, Sprachförderung und Begleitung bei der Einarbeitung (zitiert nach der amtlichen Begründung – Drucksache 19/30550, S. 101)

Die gesetzliche Grundlage für das Gütesiegel ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 – BGBl I, S. 2753 ff.) Das Gesetz regelt die Herausgabe des Gütesiegels und legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Herausgeberin ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). Die Herausgabe bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das Gütesiegel zu erhalten, finden Sie im Dokument Anforderungskatalog (Stand 01.10.2021) und im Dokument Durchführungsbestimmungen (Stand 01.10.2021). Diese Fassungen befinden sich zur Zeit im gesetzlich vorgeschriebenen Abstimmungsverfahren, weshalb eventuelle Änderungen eintreten können.

Drittstaaten – im Sinne des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland – sind Länder, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von entsprechend geschulten, unabhängigen Prüferinnen und Prüfern geprüft.

Nein. Die Antragstellung auf das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland ist freiwillig.
Alle Träger des Gütesiegels sind verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die Anforderungen des Gütesiegels einzuhalten. Personalvermittlungsagenturen müssen im Zusammenwirken mit ihren auftraggebenden Arbeitgebern in nachprüfbarer Weise gewährleisten, dass die Arbeitgeber ihre Verpflichtungen einhalten, die durch das Gütesiegel bestimmt werden.

Das Gütesiegel zeichnet eine faire, ethische und transparente Anwerbungspraxis der Personalvermittlung bzw. des selbst organisiert anwerbenden Arbeitgebers aus. Da das Gütesiegel Vertrauen in den Anwerbe- und den Integrationsprozess schafft, haben Anbieter mit Gütesiegel einen Vorteil.

Unternehmen mit dem Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland müssen ethische Standards einhalten und einen Kriterienkatalog erfüllen, der menschen- und arbeitsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt. Zu diesen Standards zählen unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und der Werkzeugkoffer „Willkommenskultur & Integration“ des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF).

Insofern bietet die Zusammenarbeit von Unternehmen mit dem Gütesiegel eine Gewähr für faire und ethische Vermittlung mit einer hohen Transparenz im Vergleich zu Anwerbepraktiken, die zum Teil weder transparent sind noch internationalen Standards entsprechen.

Der Antrag auf Erteilung des Gütesiegels Faire Anwerbung Pflege Deutschland muss an das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) schriftlich gestellt werden. Ihre Interessensbekundung zur Beantragung eines Gütesiegels senden Sie bitte an: ann-christin.wedeking@kda.de

Ja, das Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland wird auch unabhängig von einer Zusammenarbeit mit der DeFa erteilt. Für die Teilnahme an dem Förderprogramm ist eine Zusammenarbeit mit der DeFa Voraussetzung.

Nein, das Gütesiegel können nur Anwerbende von bereits im Ausland ausgebildeten und qualifizierten Pflegefachpersonen erhalten. Dies entspricht dem Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland sowie den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.

Das Gütesiegel wird kostenpflichtig. Die Prüf- und Nutzungskosten werden im Rahmen des Abstimmungsverfahrens festgelegt.

Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU bzw. des EWR haben, sind nur dann „gütesiegelberechtigt“, wenn sie über eine Zweigniederlassung in der EU bzw. im EWR verfügen. Bei einer Zweigniederlassung muss es sich um eine selbstständige Niederlassung handeln, die zwar Teil des Unternehmens (der Hauptniederlassung) ist, aber eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

Um das Gütesiegel können sich bewerben:

  1. Personalvermittlungsagenturen, die aus Drittstaaten Pflegefachpersonen anwerben, sowie
  2. Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, die selbstorganisiert Pflegefachpersonen aus Drittstaaten anwerben (ohne Hilfe einer Personalvermittlungsagentur).

Informationen und den Antrag zum RAL Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ finden sie hier

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