Veröffentlichung Weiterentwicklung Anforderungskatalog

Weiterentwicklung 2023 – 2. Überarbeitungsphase

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 05.03.2024 seine Zustimmung zur zweiten überarbeiteten und damit dritten Fassung der Güte- und Prüfbestimmung gegeben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Zustimmung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und mit Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gegeben.

Den gesetzlich genannten Fachkreisen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Anforderungskatalog 3. aktualisierte Fassung (PDF)

Kriterien des Anforderungskataloges Version 3

Der Katalog wird nun entsprechend der Termini der RAL Gütesicherung angepasst und auf der Website faire-anwerbung-pflege-deutschland.de veröffentlicht.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft, Ann-Christin Wedeking wenden unter: info@faire-anwerbung-pflege-deutschland.de

Gütesiegel – „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ zeichnet eine ethische vertretbare Gewinnung von Pflegefachpersonen aus. Es steht für Information, Transparenz und Fairness in der Anwerbung von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten. Das Gütesiegel kann eigenorganisiert anwerbenden Pflege- und Gesundheitsunternehmen sowie international tätigen Personalvermittlern erteilt werden.

Gütesiegel “Faire Anwerbung Pflege Deutschland”

Warum ein Gütesiegel?

Der derzeitige Mangel an Pflegefachpersonen in Deutschland gilt als entscheidender Engpassfaktor für Krankenhäuser und Langzeitpflegeeinrichtungen wie Altenheime und ambulante Pflegedienste. Auch das bundesweite Ausbildungspotenzial reicht derzeit nicht aus, um offene Stellen ausreichend zu besetzen. Um eine Sicherung der Versorgung zu gewährleisten, wählen Arbeitgebende zunehmend den Weg, Pflegefachpersonen direkt aus dem Ausland anzuwerben. Oftmals unterstützen Personalserviceagenturen diese Vermittlung und Anwerbung.

Um die Prozesse der internationalen Pflegefachpersonengewinnung zu erleichtern, sie verlässlicher und transparenter zu gestalten und vor allem um einen ethisch vertretbaren Standard in der Anwerbung zu setzen, wurde die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland beschlossen.

Ziele

Die festgelegten Anforderungen sollen Unternehmen der Pflege- und Gesundheitswirtschaft eine Basis bieten, um inhaltlich und operativ fundierte Strategien der Pflegepersonaldeckung aus Drittstaaten zu entwickeln und die Personalgewinnung selbst mit fairen Randbedingungen zu flankieren. Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ macht die Umsetzung jener Maßnahmen sichtbar und stellt damit einen Gewinn für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure dar. Denn Transparenz, Verlässlichkeit und Fairness sind sowohl für die Pflegefachpersonenim Herkunftsland als auch für Unternehmen in Deutschland von Bedeutung.

Herausgabe und Erteilung des Gütesiegels

Das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland regelt die Herausgabe und legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit. Herausgeber ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA).
Das Gütesiegel wird als RAL Gütezeichen von der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland e.V. verliehen.

Entwicklung des Gütesiegels

Das im KDA eingerichtete Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) hat die für den Prüfprozess relevanten Güte- und Prüfbestimmungen unter Einbeziehung von Fachexpertisen und unter Berücksichtigung einschlägiger internationaler Normen und Standards entwickelt. Zu diesen Standards zählen unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften, der International Recruitment Integrity System (IRIS)-Standard der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF).

Das Gütesiegel wurde in enger Zusammenarbeit mit den Fachkreisen in der Praxis erprobt.

Bei der künftigen Weiterentwicklung der Anforderungen des Gütesiegels ist das DKF weiterhin beteiligt.

Inhalte und Bestandteile des Gütesiegels

Die Standards an das Gütesiegel werden in einem Anforderungskatalog festgelegt, der sich in vier Prüf- bzw. Gütebereiche untergliedert. Den Anforderungskatalog sowie die Durchführungsbestimmungen finden Sie auf der Website www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de

Wer kann sich um das Gütezeichen bewerben?

Das Gütesiegel wird als RAL Gütezeichen verliehen und richtet sich grundsätzlich an Unternehmen der privaten Personalvermittlung und an alle eigenorganisiert anwerbenden Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Einrichtungen, die zwar Personal aus dem Ausland anwerben aber hierzu auf Dienstleistungen einer Personalserviceagentur zurückgreifen, können das Güteszeichen nicht beantragen.

Alle Informationen zum RAL Gütezeichen finden Sie unter:

www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de

  • Sliderelement
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Fragen

Antworten auf häufige Fragen zum Gütesiegel und Gütezeichen finden Sie hier:

Häufige Fragen

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