Rechtlich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Integrationsmanagementkonzeptes, wenn international ausgebildete Pflegefachpersonen angeworben werden. Allerdings kann ein solches Konzept als Qualitäts- und Wettbewerbsmerkmal dienen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ (https://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de/).  Dieses Gütesiegel liefert Arbeitgebenden eine Hilfestellung zur Identifikation von transparent und fair agierenden Personalvermittlungsagenturen.