International ausgebildete Pflegefachpersonen aus Drittstaaten haben die Wahl zwischen einer Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgängen. Da es nicht in jeder Region beide Formate gibt, kann dieses Wahlrecht oft nicht umgesetzt werden. Die international ausgebildeten Pflegefachpersonen müssen dann jene Ausgleichsmaßnahme absolvieren, die vor Ort angeboten wird. Einen Überblick über sämtliche im Bundesgebiet bestehenden Angebote gibt es derzeit nicht.
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