Einrichtungen des Gesundheitswesens werden in zunehmendem Maße für die Sicherung der Versorgung mehr Pflegekräfte im Ausland gewinnen. Die Beteiligung privater Personalvermittlungsagenturen ist eine Möglichkeit, den Schritt der internationalen Personalrekrutierung zu bestreiten. Um die Prozesse der internationalen Pflegekräftegewinnung zu erleichtern, sie verlässlicher und transparenter zu gestalten und vor allem um einen ethisch vertretbaren Standard in der Anwerbung zu setzen, wurde die Einführung eines freiwilligen Gütesiegels für Personalvermittlungsagenturen im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland beschlossen.

Das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Pflegekräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen wurde auf Grundlage einer Initiative von Bund, Ländern und Akteuren der Gesundheitswirtschaft damit beauftragt, Kriterien für eine ethisch vertretbare und faire, privatwirtschaftliche Anwerbung zu entwickeln. Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ soll Qualitätssicherung, Transparenz, Qualität sowie Verlässlichkeit für alle beteiligten Akteure sicherstellen.

 

Inhalte des Gütesiegels

In einem Anforderungskatalog sind in 4 Gütebereichen mit 19 Kriterien und 56 Indikatoren beschrieben. Er umfasst die Vorgaben, die Unternehmen der privatwirtschaftlichen Personalanwerbung nachweisbar erfüllen müssen, um das Gütesiegel verliehen bekommen zu können. Die vier verschiedenen Gütebereiche des Katalogs konzentrieren sich dabei auf:

  • eine angemessene Informationserteilung zur Erwerbsmigration in den deutschen Pflegearbeitsmarkt
  • Transparenz im gesamten Vermittlungs- und Anwerbeprozess (für Pflegekräfte und Kundinnen und Kunden von Personalserviceagenturen) sowie
  • Unternehmensverantwortlichkeiten und Selbstverpflichtungen im Gesamtprozess

Die Güte- und Prüfbestimmungen setzen damit Impulse zu Servicequalität, Seriosität, Transparenz und Verlässlichkeit im Gesamtprozess. In einer Plausibilitätsprüfung anhand von Dokumenten werden die Kriterien überprüft. Sechs Prinzipien sind dabei leitend:

  • Schriftform für die Überprüfbarkeit
  • Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen
  • Angemessenheit des wirtschaftlichen Risikos
  • Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
  • Nachhaltigkeit und Partizipation
  • Gesamtverantwortung: Unternehmen, denen für ihre Anwerbungs- und Vermittlungspraxis das Gütezeichen verliehen wurde, sind verpflichtet, die damit verbundenen Anforderungen auch in Selbstüberwachung einzuhalten.

 

Für eine nachhaltige Anwerbung ist ein Faktor entscheidend: ein betriebliches Integrationsmanagement

Eine mangelnde Strukturierung und eine passive Haltung durch Arbeitgebende im Anwerbeprozess können die nachhaltige Bindung der neuen Mitarbeitenden verhindern. Folglich sind die beteiligten Akteure unzufrieden miteinander und die zunächst interessierten neuen Mitarbeitenden kündigen oder lassen sich sehr schnell abwerben.

Um dies zu vermeiden, rät das DKF Führungsverantwortlichen in Pflege- und Gesundheitsunternehmen ausdrücklich dazu internationale Anwerbung konzeptbasiert und im Rahmen einer Projektsteuerung anzugehen. Ein konzeptionelles Vorgehen, bei dem bestimmte Maßnahmen, Instrumente und Angebote definiert sind, bietet die Möglichkeit des Controllings und der Evaluation. So kann das Konzept systematisch weiterentwickelt werden.

Zentral – auch zur Erfüllung der Vorgaben des Gütesiegels – ist es, dass Arbeitgebende ein Integrationsmanagementkonzept entwickeln, sodass sie es als Teil ihres Angebots für potenzielle neue Mitarbeitende auch schon im Ausland vorstellen können. So können Interessenten im Ausland ihre Arbeitgebenden bewusster auswählen, unangenehme Überraschungen werden reduziert und die Nachhaltigkeit von internationalen Anwerbeprozessen wird gefördert – wenn das Konzept auch solide umgesetzt wird.

 

Die Vergabe des Gütesiegels als Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ im einzigartigen, neutralen und transparenten System der RAL Gütesicherung

Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Herausgeber ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe e.V. (KDA). Die Durchführung des Verfahrens zur Erteilung des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ übernimmt die Gütegemeinschaft „Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.“.  Die Gütegemeinschaft ist Teil der RAL-Gütegemeinschaften. RAL Gütezeichen setzen besondere Maßstäbe im Bereich der zahlreichen Gütesiegel: Sie unterliegen dem einzigartigen, neutralen und transparenten System der RAL Gütesicherung und stehen neben einer hohen Qualität auch für viele weitere Aspekte wie z. B. Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit, Sicherheit, Kundenorientierung oder Kompetenz des Personals. Hinter jedem RAL Gütezeichen verbirgt sich demnach ein weitreichendes Güteversprechen. Die Grundmarke Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ wird deshalb als RAL-Gütezeichen erteilt. Es kann seit dem 1.10.2021 bei der Gütegemeinschaft beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: http://www.faire-anwerbung-pflege-deutschland.de