Internationale Pflegefachpersonen haben die Wahl zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang. Da es nicht in jeder Region beide Formate gibt, kann dieses Wahlrecht oft nicht umgesetzt werden und die internationalen Pflegefachpersonen müssen die Ausgleichsmaßnahme absolvieren, die vor Ort angeboten wird. Einen Überblick über sämtliche im Bundesgebiet bestehende Angebote gibt es derzeit nicht.